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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 12 M 25.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 12 M 25.09 (https://dejure.org/2009,30252)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.10.2009 - 12 M 25.09 (https://dejure.org/2009,30252)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - 12 M 25.09 (https://dejure.org/2009,30252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • migazin.de (Kurzinformation)

    Visumfreie Einreise türkischer Touristen hat hinreichende Aussicht auf Erfolg

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 126
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 12 M 25.09
    Im Schrifttum finden sich kontroverse Auffassungen dazu, ob die passive Dienstleistungsfreiheit von Art. 41 Zusatzprotokoll erfasst und - sofern man dies bejaht - zwischen Besuchs- und Touristenaufenthalten zu differenzieren ist (vgl. z.B. einerseits Dienelt, ZAR 2009, 182 184 f.; Westphal, InfAuslR 2009, 133 134 f.; Mielitz, NVwZ 2009, 276, 279; Gutmann, ZAR 2008, 5, 8 und andererseits Welte, ZAR 2009, 249, 253; Hecker, ZAR 2009, 142 f.; Hailbronner, NVwZ 2009, 760, 763 ff.).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 12 M 25.09
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die bereits dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (BVerwG, NVwZ-RR 1999, 587, 588; VGH Mannheim, NVwZ-RR 2007, 210; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 166 Rn. 8; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 166 Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 11 S 1918/06

    Zuständigkeit für Entscheidung über Beschwerde gegen die Versagung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 12 M 25.09
    Es genügt vielmehr eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die bereits dann gegeben ist, wenn der Ausgang des Verfahrens offen ist und ein Obsiegen ebenso in Betracht kommt wie ein Unterliegen (BVerwG, NVwZ-RR 1999, 587, 588; VGH Mannheim, NVwZ-RR 2007, 210; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 166 Rn. 8; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 166 Rn. 26).
  • VG Düsseldorf, 29.09.2003 - 7 L 3405/03

    Erfolgsaussichten eines Aufenthaltserlaubnisantrags eines ohne Visum eingereisten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 12 M 25.09
    Zwar sind insoweit vereinzelte - vor allem erstinstanzliche - Entscheidungen ergangen (vgl. z.B. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 22. Mai 2009, InfAuslR 2009, 327; VG Darmstadt, Beschluss vom 28. Oktober 2005, InfAuslR 2006, 45 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 29. September 2003, AuAS 2004, 3 ff.), die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich hierzu bislang jedoch ebenso wenig verhalten wie der Europäische Gerichtshof.
  • VG Darmstadt, 28.10.2005 - 8 G 1070/05

    Duldungsfiktion, Türken, Türkei, Assoziationsberechtigte, Stillhalteklausel,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 12 M 25.09
    Zwar sind insoweit vereinzelte - vor allem erstinstanzliche - Entscheidungen ergangen (vgl. z.B. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 22. Mai 2009, InfAuslR 2009, 327; VG Darmstadt, Beschluss vom 28. Oktober 2005, InfAuslR 2006, 45 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 29. September 2003, AuAS 2004, 3 ff.), die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich hierzu bislang jedoch ebenso wenig verhalten wie der Europäische Gerichtshof.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - 11 S 19.11

    Vorwegnahme der Hauptsache; ungeklärte schwierige Rechtsfrage; Feststellung der

    Angesichts der Schwierigkeit der damit zusammenhängenden Rechtsfragen, die sich auch an den durchaus kontroversen Auffassungen im Schrifttum zeigt (vgl. nur die diesbezüglichen Nachweise im Beschluss des 12. Senats vom 6. Oktober 2009 - 12 M 25.09 -), ist das Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass diese nur in einem Hauptsacheverfahren, nicht aber im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes geklärt werden können.

    Aus der - vom Antragsteller für seine gegenteilige Auffassung in Bezug genommenen - Entscheidung des 12. Senats vom 6. Oktober 2009 (OVG 12 M 25.09) ergibt sich insoweit nichts anderes.

  • OVG Sachsen, 14.12.2009 - 3 B 508/09

    Zurückschiebung; Türkei; Assoziationsabkommen; Stillhalteklausel;

    Es kann dahingestellt bleiben, ob, wie der Antragsteller meint, die passive Dienstleistungsfreiheit ebenfalls von Art. 41 des Zusatzprotokolls erfasst wird (offen lassend OVG Brandenburg- Berlin, Beschl. v. 6.10.2009 - 12 M 25.09 -, zitiert nach juris).
  • LG Landshut, 11.04.2011 - 5 Ns 35 Js 28732/08

    Visumpflicht für einen türkischen Staatsangehörigen

    Nach Auffassung der Berufungskammer lässt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sich türkische Staatsangehörige, die zu Besuchszwecken bzw. als Touristen in das Bundesgebiet einreisen möchten, auf die "Stand-Still-Klausel" in Art. 41 des Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12.09.1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei für die Übergangsphase der Assoziation (BGBl 1972 II S. 385) berufen können und ein Visum zur Einreise in das Bundesgebiet benötigen, nicht ohne weiteres beantworten (vgl. Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 06.10.2009 - 12 M 25.09).
  • OVG Bremen, 26.03.2010 - 1 B 33/10

    Aufenthaltserlaubnis, Familiennachzug, Aufenthaltserlaubnis aus familiären

    Es kann dahinstehen, ob das Assoziierungsabkommen sich auf eine Inanspruchnahme der passiven Dienstleistungsfreiheit erstreckt (zweifelnd OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 06.10.2009, 12 M 25/09, NVwZ-RR 2010, 126 m. Nwn.).
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